Die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) in Hessen sieht vor, dass „gefährliche Hunde“ einen Wesenstest und (die Halter) eine Sachkundeprüfung ablegen müssen.
Zu den gefährlichen Hunden zählen in Hessen einerseits die „Listenhunde“ („Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler“) sowie andererseits die Hunde, die „einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah, ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben, durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.“ (Quelle: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit/hundeverordnung)
Mit einem Wesenstest soll überprüft werden, ob ein Hund ein „gesteigertes Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte Kommunikation zeigt und damit eine erhöhte Gefährlichkeit gegenüber Menschen und/oder Hunden bzw. anderen Tieren aufweist“. Während in einer Sachkundeprüfung festgestellt werden soll, „ob die zu prüfende Person über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tieren ausgeht.
Ich habe die Erlaubnis Hund-Mensch-Teams auf die Wesenstests- und Sachkundeprüfungen vorzubereiten !
In Augenschein genommen wird zunächst das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen.
Im Anschluss provoziert der Sachverständige das Tier und checkt dessen Reaktion in stressigen Situationen.
Im Einzelnen werden dabei nachfolgende Verhaltensweisen überprüft:
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